Die DSGVO ist in aller Munde und die Panik brach überraschend einige Tage vor dem 25. Mai 2018 aus, obwohl die DSGVO schon seit 2 Jahren beschlossen ist. Viele befürchten eine Abmahngefahr durch Winkeladvokaten, deshalb meine persönlichen Empfehlungen aus Erfahrungswerten zur Absicherung Ihrer Webseite oder Online-Shops vor Abmahnungen.

Bitte beachten Sie, dass ich für die nachfolgenden Hinweise keine Haftung übernehmen kann und diese Hinweise lediglich eine Hilfestellung im Dschungel der DSGVO darstellen sollen.

  1. Ist Ihre Webseite SSL verschlüsselt? Also steht bei Ihrer Internetadresse https:// vorne dran? Bitte auf das S bei https achten!!!
    Info: Die Verschlüsselung muss Ihr Webhoster anbieten. Gerne können Sie auch bei mir Webhosting-Pakete buchen, bei denen SSL inklusiv für jede Domain ist!
  2. Setzen Sie Google Analytics oder eine andere Besucheranalyse-Software ein?
    Beachten Sie: Die Daten müssen anonymisiert bei Google Analytics & Co. gespeichert werden. Dazu müssen im Tracking-Code auf Ihrer Webseite ggf. kleine Anpassungen vorgenommen werden, welche der Analyse-Software mitteilt, dass diese nur anonymisierte Daten aufzeichnen darf.
  3. Setzen Sie Cookies ein? Dies kann man relativ leicht über den eigenen Webbrowser prüfen. Die meisten Seiten verwenden jedoch Cookies (kleine Textdateien), welche im Browser des Besuchers gespeichert werden und zur Identifizierung des Nutzers und dessen Verhalten dienen.
    Info: Nutzen Sie einen Cookiebanner wie er auf dieser Webseite oben angezeigt wird und verlinken Sie auf die Datenschutzerklärung.
  4. Haben Sie eine Datenschutzerklärung in welcher Sie den Nutzern erklären, wo personenbezogene Daten abgegriffen werden und was Sie damit machen?
    Info: Verwenden Sie z. B. den Impressum- und Datenschutzgenerator von eRecht24 um Ihre Datenschutzerklärung und das Impressum auf den aktuellsten Stand zu bringen. Über diesen Generator können Sie sich über Eingabe Ihrer Daten eine indiviudelle Datenschutzerklärung sowie ein überarbeitetes Impressum erstellen lassen, welches Sie auf Ihrer Webseite oder Online-Shop nur noch einfügen müssen. Bitte denken Sie auch daran, dass Sie vorab prüfen sollten, welche externen Dienste Sie auf Ihrer Webseite oder Online-Shop einsetzen, z. B. Google Analytics, Google Web Fonts (für spezielle Schriftarten), PayPal, usw.
  5. Können sich Besucher auf Ihrer Webseite oder Online-Shop registrieren oder eine Nachricht über ein Kontaktformular schicken?
    Info: Fügen Sie unbedingt eine zusätzliche eigene Checkbox ein, in der Sie den Nutzer um Zustimmung zu Ihren Datenschutzhinweisen bitten. Diese Checkbox muss ein Pflichtfeld sein. Verlinken Sie im Hinweistext auf Ihre Datenschutzseite und lassen Sie diese in einem eigenen Tab / Registerkarte im Browser öffnen.